BESCHLEUNIGTE ABSCHREIBUNG DANK SONDER-AfA

02.04.24

Entdecken Sie neue Möglichkeiten bei Immobilieninvestitionen: Bei 400.000 Euro Investitionskosten können Sie im ersten Jahr 20.000 Euro (5 Prozent von 400.000 Euro) steuerlich abschreiben, im zweiten Jahr sind dann 19.000 Euro abschreibungsfähig (400.000 Euro abzüglich der 20.000 Euro vom ersten Jahr = 380.000 Euro Restwert). Innerhalb von sechs Jahren nach Fertigstellung/Erwerb der Immobilie kann der Investor so rund 106.000 Euro steuerlich geltend machen (d.h. auf diesen Betrag müssen keine Steuern entrichtet werden).
Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf unserer AfA-Seite.

Holzfiguren eines Prozentsymbols und eines Hauses auf einem Tisch, vor unscharfem grünen Hintergrund.

Für allgemeine Fragen rund um unser Immobilienangebot stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

 

Max Mustermann
Dipl. Immobilienfachwirt
t 0049 (0) 178 76 76 33 22
m max.mustermann@bw.de

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