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Umlegung & Erschließung

Baulandumlegung -
Mit dem erfahrenen und sicheren Partner der Kommune weiterdenken!

Wir sind seit mehr als 60 Jahren erfolgreicher Partner der Städte und Gemeinden im Bereich der Umlegung und Erschließung. Als kommunales Wohnungsunternehmen der Stadt Bietigheim-Bissingen sind wir ein sicherer und kompetenter Partner mit dem Blick für die Fragestellungen der öffentlichen Hand. In über 60 Jahren haben wir weit über 1.000 ha Bauland geschaffen. Nutzen Sie diese Erfahrung für eine kostengünstige Entwicklung von Bauland in Ihrer Kommune.

Haben Sie Fragen?
Gerne sind wir für sie da!
Werner König

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung

Unsere zahlreichen Vorteile -

diese Gründe sprechen für eine zusammenarbeit mit uns!

  • Ständige, persönliche Betreuung und kompetente Unterstützung durch unser Spezialistenteam bei allen Umlegungs- und Erschließungsmaßnahmen
  • Innovativer Partner für die Gemeinde bei Fragen zur erfolgreichen Gesamtkonzeption
  • Als starkes Verbandsmitglied setzen wir uns auf Bundes und Landesebene für die Gemeindeinteressen ein
  • Erschließung ohne Vorfinanzierungsaufwand für die Gemeinde - wir finanzieren die gesamte Maßnahme vor und betreiben für Sie Kostencontrolling
  • Für die Bauausführung trägt die Gemeinde kein Risiko
  • Sicherung der Erschließungskosten durch Eintragung im Grundbuch oder Bankbürgschaft
  • Kein Honorarrisiko für die Gemeinde, da nur erfolgsabhängige Vergütung der Leistungen der Bietigheimer Wohnbau GmbH
  • Strategische Überlegungen zur Ertragssteigerung
  • Fehlervermeidung durch Erfahrung
  • Entlastung des Gemeindehaushalts durch eine voll umlagefähig Erschließung von Wohn-, Misch-und Gewerbegebieten
  • Sie als Kommune legen die Rahmenbedingungen fest
Umlegung und Erschließung

Schnelle Entwicklung von Bauland

Mit unserer Erfahrung machen wir es möglich!

Zügige Entwicklung durch Vernetzung der Bodenordnung mit dem Bebauungsplan und der Erschließung
___
Abgrenzung des Gebietet und Information der Eigentümer über Umlegungsbedingungen
___
Abstimmung der Wünsche mit der Planung in mehreren Gesprächsrunden bis zur Zuteilung
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Abschluss der Erschließungsplanung mit Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
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genaue Vermessung im Rahmen der amtlichen Umlegung; Beginn der Erschließung.

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